3 von Ackerwinde komplett überwucherte Fahrräder, es schauen nur noch die Vorderräder heraus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rad auf Bestellung

Stand: 06.01.2026


I. Gemeinsame Bestimmungen (Touren & Verleih)

§ 1 Vertragsschluss

(1) Die Buchung von Stadtführungen oder Mietgegenständen (Fahrräder, Pedelecs, Tandems) kann in Textform (E-Mail, Brief), fernmündlich oder mündlich erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Auftrags durch den Veranstalter/Vermieter (Buchungsbestätigung) zustande.

(2) Die Gebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, bei Übergabe der Mietsache bzw. vor Beginn der Stadtführung zur Zahlung fällig. Bei Nichtzahlung ist der Veranstalter/Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 2 Haftungsbeschränkung

(1) Der Veranstalter/Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters/Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter/Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Veranstalter/Vermieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(4) Die Teilnahme an Touren und die Nutzung der Mietsache erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden, soweit nicht die vorstehenden Haftungsregelungen eingreifen oder der Veranstalter/Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

§ 3 Rücktritt und Stornierung

(1) Ein Rücktritt ist bis zu einer Woche vor dem Termin (bis 23:59 Uhr) kostenfrei möglich.

(2) Danach werden folgende Stornogebühren fällig:
6 Kalendertage vorher: 5 % | 5 Kalendertage vorher: 10 % | 4 Kalendertage vorher: 20 % | 3 Kalendertage vorher: 40 % | 2 Kalendertage vorher: 60 % | 1 Kalendertag vorher: 80 % | Am Tag der Leistung: 100 % des Gesamtpreises.

(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Leistungsänderungen und Ausfall

(1) Der Anbieter behält sich vor, Leistungen aus organisatorischen Gründen oder bei witterungsbedingter Gefahr (z. B. Unwetter) zu verschieben oder abzusagen.

(2) Im Falle einer Verschiebung wird ein Ersatztermin nach Absprache vereinbart. Ist dies für den Kunden nicht zumutbar oder kommt keine Einigung zustande, werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet.

II. Besondere Bedingungen für Stadtführungen

§ 5 Durchführung der Touren

(1) Die Führungen finden in der Regel bei jedem Wetter statt. Der Guide ist berechtigt, die Route aus aktuellem Anlass (z. B. Sperrungen) kurzfristig anzupassen.

(2) Pünktlichkeit: Bei Verspätung des Kunden besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Tour. Nach einer Wartezeit von 15 Minuten gilt die Tour als storniert (§ 3).

(3) Ausschluss: Der Guide kann Teilnehmer von der Tour ausschließen, wenn diese die Durchführung erheblich stören (z. B. durch starke Alkoholisierung) oder Anweisungen zur Sicherheit missachten.

III. Besondere Bedingungen für den Fahrradverleih

§ 6 Pflichten des Mieters, Schäden und Rückgabe

(1) Der Mieter hat das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit zu prüfen. Mängel sind sofort anzuzeigen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.

(2) Das Fahrrad ist bei Nichtgebrauch stets an einem ortsfesten Gegenstand mit dem bereitgestellten Schloss zu sichern.

(3) Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstandene Schäden und Verlust. Bei Verlust/Diebstahl haftet der Mieter in Höhe des Zeitwerts. Die im Vertrag genannten Beträge (z.B. Pedelec 1.000 €) dienen als Orientierung für den Wiederbeschaffungswert. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

(4) Bei Diebstahl sowie bei Unfällen mit Beteiligung Dritter, Sach- oder Personenschäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter zu verständigen. Bei Diebstahl ist dem Vermieter das polizeiliche Aktenzeichen der Anzeige vorzulegen.

(5) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Erfolgt die Rückgabe erst nach dem vereinbarten Kalendertag, wird für jeden angefangenen weiteren Tag ein zusätzlicher voller Tagessatz fällig. Der Mieter haftet zudem für nachweisbare Folgeschäden (z. B. entgangene Miete durch Nachmieter).

§ 7 Nutzungsausschluss und Pannen

(1) Die Mitnahme in Gebiete mit Salzwassereinfluss (Strand) und die Nutzung im Gelände sind untersagt.

(2) Das Aufladen des Akkus ist nur mit dem bereitgestellten Original-Ladegerät gestattet. Bei schuldhafter Nichtbeachtung haftet der Mieter für entstehende Schäden.

(3) Reparaturen durch Dritte werden nur nach vorheriger Absprache erstattet, sofern ein Materialfehler oder vertragsgemäße Abnutzung vorlag.

IV. Schlussbestimmungen

§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Gerichtsstand und Recht

(1) Für Verträge mit Unternehmen ist der Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Der Mieter/Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag die Einweisung in die Bedienung (inkl. Bremsen und Motorsteuerung) sowie die Übernahme eines technisch einwandfreien Fahrzeugs.

*Erwähnte bzw. abgebildete Markennamen sowie Markenlogos sind Eigentum des jeweiligen Unternehmens und dienen lediglich der Beschreibung des Artikels.


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